In Deutschland ist es gesetzlich klar geregelt, wer Psychotherapie – nach dem Heilpraktikergesetz – anbieten darf. Hierzu gehören unter anderem Heilpraktiker für Psychotherapie, (große bzw. volle) Heilpraktiker sowie Diplom-Psychologen mit Heilkunde-Erlaubnis.
Erstmal vorneweg: Heilkunde dürfen natürlich auch Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Ärzte anbieten, und zwar durch Approbation. Diese Genehmigung kann durch die Landesbehörden nach erfolgreicher Abschlussprüfung (Staatsexamen) vergeben werden.
Von 1939: Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz
Im Heilpraktikergesetz von 1939 ist festgelegt, wer Heilkunde noch durchführen darf. Dazu gehören:
1) Diplom-Psychologen mit Heilkunde-Erlaubnis
- Diese erhalten eine „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde durch Diplom-Psychologen“ ohne Prüfung durch das Gesundheitsamt.
- Dafür müssen sie mindestens 25 Jahre alt sein,
- benötigen ein abgeschlossenes Psychologiestudium mit dem Prüfungsfach „Klinische Psychologie“, ein
- polizeiliches Führungszeugnis sowie ein
- ärztliches Attest.
Die Erlaubnis gilt verständlicherweise nicht für die Behandlung von körperlichen Krankheiten.
2) Heilpraktiker für Psychotherapie, ihr Titel wird auch „kleiner Heilpraktiker“ genannt
- Hier erteilen die Gesundheitsämter die Genehmigung nach erfolgreich bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung. In dieser Prüfung geht es um psychische Krankheiten und Behandlungsansätze dafür. Einen speziellen Kurs muss man vorher nicht besuchen, theoretisch genügt Bücherwissen. Ratsam ist hingegen eine fundierte Vorbereitung durch Fachleute, die häufig an privaten Instituten in Form von Seminaren angeboten wird.
- Weitere Voraussetzungen sind: Ein Hauptschulabschluss, die geistige und körperliche Eignung, attestiert durch ärztliches Attest und polizeiliches Führungszeugnis, die Vollendung des 25. Lebensjahres sowie die Zahlung einer Verwaltungsgebühr (derzeit 350 Euro).
3) Heilpraktiker („großer Heilpraktiker“)
- Diese sind meist besser für Erkrankungen mit körperlichen Ursachen ausgebildet, dürfen aber wie die „kleinen HPs“ auch bei psychischen Erkrankungen tätig werden.
- In der Regel bieten Heilpraktiker das nur an, wenn sie entsprechende Zusatzausbildungen haben.
Abrechnung
Patienten müssen bei dieser Art der Heilkunde ihre Sitzung meist aus eigener Tasche bezahlen, weil die gesetzlichen Kassen keine Leistungen übernehmen. Unter den privaten Krankenkassen gibt es hingegen welche, die entsprechende Sitzungen bezahlen. Schlau machen lohnt sich also.
Das Heilpraktikergesetz im Wortlaut finden Sie hier.
Foto: Library of Congress, Washington, D.C. (LC-USZ62-94957)
Schreibe einen Kommentar